Wahlempfehlung der Nationalpartei für die Abstimmung vom 28. September 2025
Ja zur zur Abschaffung des Eigenmietwerts.
Am 28. September gelangt die Vorlage zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung zur Abstimmung. Bei dieser fiktiven Steuer, welche für Selbst-bewohntes Wohneigentum fällig wird, handelt es sich um eine typische Schweizer Eigenart und ein Relikt aus der Vergangenheit, der Zeit des 1.Weltkrieges..Temporär ausgerichtet beabsichtigte der Staat damit, seine infolge des Krieges eingebrochenen Zolleinnahmen zu kompensieren, zählten diese damals doch zu den Haupteinnahmequellen des Bundes. Diese Form der Besteuerung aber führt vor allem im Alter oft zu kaum mehr tragbaren Belastungen von Eigenheimbesitzern und zwingt weniger betuchte Eigentümer, welche sich ihr Heim hart erarbeitet haben, zum Verkauf ihrer Immobilie nur um eine Steuer für ein Einkommen zu entrichten das sie gar nicht beziehen. Der Staat bestraft damit im Grunde den tüchtigen, sparwilligen, und greift mir dieser Steuer in direkter Weise in das Eigentumsrecht ein.
Denn gerade für sozial schwächere bildet dieser Erwerb einer Immobilie, gerade eben wegen der damit verbundenen Tücken der Tragfähigkeit durch diese Sonderbesteuerung des Eigenmietwertes eine Enorme, kaum überwindbare Hürde.Die Freiheit des einzelnen seine Mittel nach eigenem Ermessen einzusetzen wird durch eine solche Steuer auf ein fiktives Einkommen beschnitten, der Lebenstraum der eigenen vier Wände bleibt so für viele unerreichbar. Darüber hinaus ist der Haus-oder Stockwerkeigentümer durch diese Besteuerung des Eigenmietwertes, der Grundstückgewinnsteuer, und einem vergleichsweise stark ausgebauten Mieterschutz ohnehin schon an Auflagen gebunden welche ihn in seiner Eigentumsfreiheit einschränken. Auf der anderen Seite entgeht dem Fiskus durch den Wegfall dieser Steuer im Falle der Annahme der Vorlage Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken. Eigenheimbesitzer jedoch haben ein überwiegendes Interesse daran, ihre Immobilie in einwandfreiem Zustand zu halten, allein schon wenn diese zum Verkauf anstehen würde, und sehen es daher als persönliche Verpflichtung an, den Wert ihrer Immobilie durch bauliche Investitionen aufrechtzuerhalten. Das heisst, Mittel, welche durch den Wegfall dieser Steuer frei werden, werden in aller Regel in die Substanz des Gebäudes investiert. Dies wiederum verschafft gerade den Betrieben im Bereich der KMU s Aufträge, womit sich der Kreislauf wieder schliesst. Zudem ist zu befürchten, dass bei einer Ablehnung der Vorlage diese Steuer durch Neubewertungen in Zukunft rapide ansteigen wird, wovon vor allem Wohneigentümer in tieferen Einkommenssegmenten betroffen sind, was einen Massenhaften Zwangsverkauf zur Folge haben könnte.
Nein zur E-ID
– für Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung
Am 28. September 2025 stimmen wir in der Schweiz über die Einführung einer staatlichen elektronischen Identität (E-ID) ab. Damit soll eine offizielle digitale Form des Ausweises geschaffen werden, die für Online-Dienste wie zum Beispiel Behördengänge oder
Vertragsabschlüsse genutzt werden könnte.
Bereits heute verfügen wir über sichere Möglichkeiten zur digitalen Identifikation (z. B. mit der SwissID), doch mit der Vorlage wird eine neue E-ID eingeführt, deren Umsetzung und Nutzung viele offene Fragen mit sich bringt.
Ein Nein zur E-ID am 28. September 2025 schützt unsere Privatsphäre und verhindert, dass sensible Daten an zentraler Stelle gesammelt und missbraucht werden könnten. Zudem steht die Gefahr im Raum, dass die E-ID zum Zwang wird, sobald wichtige Dienstleistungen nur noch mit ihr zugänglich sind. Eine digitale Identität darf nur dann Realität werden, wenn der Datenschutz lückenlos garantiert ist und keine Risiken für die Bürgerinnen und Bürger entstehen.