Wahlempfehlung der Nationalpartei für die Abstimmungen vom 14.06.2026
Änderung des Zivildienstgesetzes
Am 14. Juni entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderungen des Zivildienstgesetzes. Dabei geht es darum, ob der Wechsel von der Armee zum Zivildienst erschwert werden soll. Die Jungen Grünen und der Zivildienstverband bekämpfen die Gesetzesänderung mit einem Referendum.
2025 wurden 7211 Personen für den 1996 ins Leben gerufene Zivildienst zugelassen. Es handelt sich dabei um Dienstpflichtige, die aus wirklichen oder angeblichen Gewissensgründen – diese wird seit 2009 nicht mehr überprüft – weder Militär- noch Zivilschutz leisten wollen. Das heisst, sie dienen während eines Konfliktes weder der Landesverteidigung noch dem Schutz der Zivilbevölkerung.
Bedenkt man, dass die Anzahl aktiver Soldaten im Rahmen der Einführung der Armee XXI 2004 um rund die Hälfte reduziert wurden, während die Wohnbevölkerung in der Schweiz seither um 1.7 Millionen gewachsen ist, werden zunehmende Abwanderungen vom Militär- zum Zivildienst ein immer grösseres Problem. Aus diesem Grund ist die Gesetzesänderung und die damit verbundene Einführung folgender Massnahmen eine logische Folge:
- Mindestanzahl von 150 Zivildiensttagen, egal wie viele Tage Militär geleistet wurden.
- Faktor 1.5-mal länger als Militärdienst gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere.
- Keine Einsätze mehr im Zivildienst, die ein Medizinstudium voraussetzen.
- Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit null Restdiensttagen.
- Nach Zulassung zum Zivildienst gilt eine jährliche Einsatzpflicht.
- Wird das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt, muss der lange Zivildiensteinsatz spätestens im Kalenderjahr nach der Zulassung abgeschlossen sein.
Die Argumente sozialliberaler Parteien, Junge Leute würden mit Armee- und Zivilschutzdienst «weniger sinnvollen Dienst» leisten, ist absurd. Zwar mag es sinnvoll erscheinen, Zivildienstleistende in Naturschutz und Pflege einzusetzen, in einem Kriegsfall wären sie jedoch schlicht nicht einsetzbar. Auch das angeführte verfassungsgegebene Recht auf Militärdienstverweigerung gibt es überhaupt nicht.
Die Nationalpartei empfiehlt daher, bei der Änderung des Zivildienstgesetzes JA zu stimmen.
JA zur Nachhaltigkeitsinitiative
Sei es nun aus wirtschaftlicher Not oder aufgrund von Krieg und Verfolgung. Krisenbedingt steigen die Zahlen sowohl im Ausländer- als auch im Asylbereich schubweise an.
Wie weit nun diese Initiative der SVP, die im Kern eine Begrenzung der ständigen Wohnbevölkerung fordert, diesen Trend im Falle einer Annahme stoppen kann, wird sich weisen müssen. Dringender Handlungsbedarf besteht zweifelsohne. Hierzu sollen laut Initiativtext Massnahmen insbesondere bei den Hauptreibern der Migration, beim Asylwesen und dem Familiennachzug ergriffen werden wenn die Bevölkerung vor dem Jahr 2050 die Zahl von 9,5 Personen überschreitet, um damit die Bevölkerungszahl unter der 10 Millionen Marke zu halten. Fakt ist, dass alle bisherigen Massnahmen zur Eindämmung der enormen Einwanderung vor den Gewaltigen Herausforderungen, vor denen Kantone und Gemeinden stehen, scheiterten, und in einem meist Ergebnisoffenen weiter so endeten. Von Gegnerseite wird das Argument ins Feld geführt, die Einwanderung sei gar nicht so gravierend. Allzu oft werden dann blumig ausgeschmückte Statistiken aufgetischt, der Ausländer und Asylbereich fein säuberlich voneinander getrennt, um auf diese Weise einen ausgeglichenen Einwanderungssaldo zu suggerieren. Zahlen, die den Realitäten im Land nicht standhalten. Seit den 1980er Jahren sind über 3 Millionen Menschen eingewandert. Besonders negativ, und zuweilen sehr kostenintensiv, schlagen Massnahmen in integrativen Bereichen wie dem Bildungswesen zu Buche. So müssen beispielsweise für Eltern, die aufgrund ihrer Herkunft kaum der deutschen Sprache mächtig sind, Dolmetscher hinzugezogen werden, um ihnen die einfachsten Dinge des schulischen Alltags zu vermitteln. Auch der Überalterung kann nicht wirklich mit zusätzlicher Einwanderung begegnet werden. Erst einmal sesshaft benötigen auch diese Zugewanderten irgendwann Pflege und Betreuung.
Kritiker der Initiative sehen durch dieses Volksbegehren die wirtschaftliche Prosperität des Landes in Gefahr. Diese einseitig auf Wachstum ausgerichtete Politik, dieses Wohlstandsdenken führt jedoch in eine Sackgasse. Jedes zusätzliche Wachstumsprozent generiert neue Einwanderung begleitend dazu schnellen die Sozialabgaben in die Höhe, wodurch wieder Probleme namentlich im integrativen Bereich geschaffen werden. Die Vorlage schafft eben nicht Chaos, sondern regelt die Einwanderung in den Arbeitsmarkt. Auch in Zukunft bleiben die Grenzen je nach Bedarf für rund 40. 000 Arbeitswillige geöffnet. Wer glaubt, der Fachkräftemangel liesse sich über eine Integration in den Arbeitsmarkt fit gemachten Asylsuchenden beheben, der irrt. Einem souveränen Staat muss es möglich sein, die Einwanderung nach eigenen Massstäben zu steuern. Ein Blick in die Vergangenheit beweist, dass dies einwandfrei funktionierte. Noch bis in die 1980er Jahre wurde der Bedarf an ausländischen Arbeitskräften durch das Saisonnier Statut abgedeckt. Das System funktionierte nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage äusserst Effizient. Prosperierte die Wirtschaft konnten die Ausländerzahlen bedarfsmässig angehoben, schlitterte sie in eine rezessive Phase wie während der Ölkrise 1973 entsprechend zurückgefahren werden. Ziel der Vorlage ist zwar nicht eine Neuauflage des Saisonnier- Statuts, sieht aber im Kern eine ähnliche Kontingent Lösung vor.
